KfW- und BAFA-Förderberatung

Energieeffizient Sanieren und attraktive Förderung sichern

Liegt der Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurück, so gilt:

Bezuschusst werden die energetische Sanierung von Wohngebäuden – sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus – sowie der Ersterwerb neu sanierter Wohngebäude und die Erweiterung bestehender Gebäude, z. B. durch einen Anbau oder eine Dachgeschosswohnung.
Ebenso kann bei einer Umwidmung beheizter Nichtwohnflächen eine Förderung beantragt werden – beispielsweise im Falle einer Nutzungsänderung von Gewerbeflächen. Darüber hinaus werden neue Wohneinheiten unterstützt, die im Zuge der Erweiterung oder des Ausbaus denkmalgeschützter Gebäude entstehen.

Zu den geförderten Einzelmaßnahmen zählen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Austausch bzw. Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind

Außerdem unterstützt die KfW und die BAFA verschiedene Sanierungspakete in den Bereichen Heizung und Lüftung. Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch. Als Beispiel: 2.500,-€ für ein Einfamilienhaus.

Zuschuss zur Baubegleitung

Bis zu 4.000 € extra für Ihre Sanierungspläne

Damit bei Ihrem Sanierungsvorhaben alles nach Plan verläuft, sollten Sie den gesamten Prozess von einem Experten begleiten lassen. Bei einer fachmännischen Baubegleitung übernimmt die KfW 50 % der dadurch entstandenen Kosten und zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 €.

Dabei werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Detailplanung
  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
  • Kontrolle der Bauausführung
  • Berechnung des Hydraulischen Abgleich
  • Erstellen eines Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • Wärmebrückenberechnung
  • Baubegleitende Maßnahmen

Überblick Baubegleitung

BEG EM

Baubegleitung EM

BEG WG und BEG NWG

Baubegleitung WG und Baubegleitung NWG

Neu: Baubegleitung auch für Nichtwohngebäude!
Der Zuschuss wird dort gewährt, wo die Basisförderung in Anspruch genommen wird, also entweder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA.)

BAFA-Förderprogramme

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen anteilig der förderfähigen Kosten.

Was wird gefördert?

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasse-Anlagen
  • Effiziente Wärmepumpen
  • Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Förderung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung auf Basis der förderfähigen Kosten (Förderquoten):

  • max. € 60.000 (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden
  • max. € 3,5 Mio. (brutto) bei Nichtwohngebäuden

Überblick über die Fördersätze BEG EM

Tabellenbild: Förderungen Sanierung Wohngebäude

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