KfW- und BAFA-Förderberatung

Energie­effizient Sanieren und attraktive Förderung sichern

Sanierungs­projekte dienen der Nach­haltigkeit und langfristig der Energie­einsparung. Im ersten Schritt sind hier allerdings Investitionen nötig, die themen­bedingt mehrere Fragen aufwerfen. Hier kommen wir ins Spiel: bei Fragen rund um die Energiespar­verordnung (EnEV), Förder­programme, Finanzierung und Durchführung prüfen wir nicht nur die Förder­fähigkeit, sondern erstellen auch die entsprechende Bestätigung zum Antrag.

Kurz erklärt:

Wenn der Bauantrag oder die Bau­anzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt, gilt:

Bezuschusst werden die energetische Sanierung von Wohngebäuden – sowohl Einzel­maßnahmen als auch die Sanierung zum KfW-­Effizienzhaus – sowie der Ersterwerb neu sanierter Wohngebäude und die Erweiterung bestehender Gebäude, z. B. durch einen Anbau oder eine Dachgeschosswohnung.
Auch bei einer Umwidmung beheizter Nicht­wohnflächen kann eine Förderung beantragt werden – z. B. im Falle einer Nutzungs­änderung von Gewerbe­flächen. Darüber hinaus werden neue Wohneinheiten unterstützt, die im Zuge der Erweiterung oder des Ausbaus denkmal­geschützter Gebäude entstehen.

Zu den geförderten Einzel­maßnahmen zählen:

  • Wärme­dämmung von Wänden, Dach­flächen und Geschoss­decken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Austausch bzw. Einbau einer Lüftungs­anlage
  • Erneuerung der Heizungs­anlage
  • Optimierung von Heizungs­anlagen, die älter als 2 Jahre sind

Außerdem unterstützt die KfW und das BAFA verschiedene Sanierungs­pakete in den Bereichen Heizung und Lüftung.

Klingt kompliziert? Mit uns ist das für Sie kein Problem: Wir beraten Sie zu Ihren individuellen Fragen und Vorhaben gern in einem persönlichen Gespräch.

Zuschuss zur Baubegleitung: bis zu 5.000 € extra für Ihre Sanierungspläne

Sie wollen, dass Ihr Sanierungs­vorhaben nach Plan verläuft? Dann dürfen Sie gern auf unsere Expertise bauen. Dies bringt Ihnen zusätzliche Vorteile, denn bei einer fachmännischen Bau­begleitung übernimmt das BAFA 50 % der dadurch entstandenen Kosten und zahlt einen Zuschuss von bis zu 5.000 €.

Dabei werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Detailplanung
  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebots­auswertung
  • Kontrolle der Bau­ausführung
  • Berechnung des Hydraulischen Abgleich
  • Erstellen eines Lüftungs­konzept nach DIN 1946-6
  • Wärme­brücken­berechnung
  • Bau­begleitende Maßnahmen

Überblick Bau­begleitung

BEG EM

Baubegleitung EM

BEG WG und BEG NWG

Baubegleitung WG und Baubegleitung NWG

Neu: Baubegleitung auch für Nicht­wohngebäude

Auch hier gibt es mittlerweile entsprechende Zuschüsse: Diese werden dort gewährt, wo die Basis­förderung in Anspruch genommen wird – also entweder bei der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA). Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Förderungen für Ihr Vorhaben in Betracht kommen.

KfW-Förderprogramme

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Das KfW fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Dies geschieht in Form von nicht rückzahl­baren Zuschüssen anteilig der förder­fähigen Kosten.

Was wird gefördert?

  • Solarkollektor­anlagen
  • Biomasse-Anlagen
  • Effiziente Wärme­pumpen
  • Erneuerbare Energien Hybrid­heizungen (EE-Hybride)

Antrags­berechtigt

  • Privatpersonen
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebiets­körperschaften und Zweck­verbände
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen oder Genossen­schaften

Förderung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteil­finanzierung auf Basis der förderfähigen Kosten (Förderquoten):

  • max. 30.000 € (brutto) für die erste Wohneinheit, für die 2-6 Wohneinheit je 15.000 € (brutto) und ab der siebten Wohneinheit je 8.000 € (brutto) bei Wohn­gebäuden
  • max. 2,0 Mio. € (brutto) bei Nicht­wohngebäuden

Überblick über die Förder­sätze BEG EM

Tabellenbild: Förderungen Sanierung Wohngebäude

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