Energieeffizient Sanieren und attraktive Förderung sichern
Sanierungsprojekte dienen der Nachhaltigkeit und langfristig der Energieeinsparung. Im ersten Schritt sind hier allerdings Investitionen nötig, die themenbedingt mehrere Fragen aufwerfen. Hier kommen wir ins Spiel: Bei Fragen rund um die Energiesparverordnung (EnEV), Förderprogramme, Finanzierung und Durchführung prüfen wir nicht nur die Förderfähigkeit, sondern erstellen auch die entsprechende Bestätigung zum Antrag.
Kurz erklärt:
Wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt, gilt:
Bezuschusst werden die energetische Sanierung von Wohngebäuden – sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus – sowie der Ersterwerb neu sanierter Wohngebäude und die Erweiterung bestehender Gebäude, z. B. durch einen Anbau oder eine Dachgeschosswohnung.
Auch bei einer Umwidmung beheizter Nichtwohnflächen kann eine Förderung beantragt werden – z. B. im Falle einer Nutzungsänderung von Gewerbeflächen. Darüber hinaus werden neue Wohneinheiten unterstützt, die im Zuge der Erweiterung oder des Ausbaus denkmalgeschützter Gebäude entstehen.
Zu den geförderten Einzelmaßnahmen zählen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Austausch bzw. Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind
Außerdem unterstützen die KfW und das BAFA verschiedene Sanierungspakete in den Bereichen Heizung und Lüftung.
Klingt kompliziert? Mit uns ist das für Sie kein Problem: Wir beraten Sie zu Ihren individuellen Fragen und Vorhaben gern in einem persönlichen Gespräch.
Zuschuss zur Baubegleitung: bis zu 5.000 € extra für Ihre Sanierungspläne
Sie wollen, dass Ihr Sanierungsvorhaben nach Plan verläuft? Dann dürfen Sie gern auf unsere Expertise bauen. Dies bringt Ihnen zusätzliche Vorteile, denn bei einer fachmännischen Baubegleitung übernimmt das BAFA 50 % der dadurch entstandenen Kosten und zahlt einen Zuschuss von bis zu 5.000 €.
Dabei werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Detailplanung
- Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
- Kontrolle der Bauausführung
- Berechnung des Hydraulischen Abgleich
- Erstellen eines Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
- Wärmebrückenberechnung
- Baubegleitende Maßnahmen
Überblick Baubegleitung
BEG EM
BEG WG und BEG NWG
Neu: Baubegleitung auch für Nichtwohngebäude
Auch hier gibt es mittlerweile entsprechende Zuschüsse: Diese werden dort gewährt, wo die Basisförderung in Anspruch genommen wird – also entweder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Förderungen für Ihr Vorhaben in Betracht kommen.
KfW-Förderprogramme
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Das KfW fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Dies geschieht in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen anteilig der förderfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen
- Effiziente Wärmepumpen
- Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Förderung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung auf Basis der förderfähigen Kosten (Förderquoten):
- max. 30.000 € (brutto) für die erste Wohneinheit, für die 2-6 Wohneinheit je 15.000 € (brutto) und ab der siebten Wohneinheit je 8.000 € (brutto) bei Wohngebäuden
- max. 2,0 Mio. € (brutto) bei Nichtwohngebäuden