Verpflichtung und Voraussetzungen zum hydraulischen Abgleich
Gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C und DIN 18380 sind wir zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Ebenso verlangt die Energieeinsparverordnung implizit einen hydraulischen Abgleich, da mehr Energie verbraucht wird, wenn keine optimierten Heizungen vorliegen.
Kein Zuschuss ohne hydraulischen Abgleich
Besonders wichtig für Sie ist der Hinweis, dass es sich bei dem hydraulischen Abgleich um eine unabdingbare Voraussetzung für Fördermaßnahmen zur Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen handelt. Somit können folglich auch keine Zuschüsse oder Kredite bewilligt werden, wenn kein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde.
Vorteile und Bedeutungen für Sie im Überblick
Es wird ein gleichmäßiges und schnelles Aufheizen sichergestellt, da das warme Heizungswasser alle Bereiche der Heizungsanlage gleichzeitig erreicht. Dabei wird die Fließgeschwindigkeit des Heizungswassers nicht zu hoch, sodass keine störenden Strömungsgeräusche an den Thermostatventilen entstehen. Dadurch, dass die Pumpenleistung in den meisten Fällen reduziert wird und die vorgegebene Vorlauftemperatur optimal genutzt werden kann, sinkt der Energieverbrauch und die erforderliche Leistung wird trotzdem erreicht.
Für Sie bedeutet ein hydraulischer Abgleich zudem mehr Komfort, denn es werden eine verbesserte Temperaturverteilung und eine optimale Wärmeabgabe bei der Fußbodenheizung erreicht.
Insgesamt liegt das Einsparungspotenzial durch den hydraulischen Abgleich deutschlandweit bei 6 400 000 000 kWh.
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Preise zzgl. MwSt.