Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Bei Modernisierungsmaßnahmen oder Neubauten gilt das Lüftungskonzept als Entscheidungsgrundlage

Ein Lüftungskonzept ist bei der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes oder bei wesentlichen Anpassungen, in lüftungstechnischer Hinsicht, eines bestehenden Gebäudes zu erstellen. Darunter fallen beispielsweise die Erneuerung von Teilen der Gebäudehülle oder ein Austausch von mehr als 1/3 eines vorhandenen Fensters. So schreibt es die DIN 1946-6 vor.

Wir berücksichtigen als grundlegendes Kriterium bei der Erstellung eines Lüftungskonzepts u. a. den Feuchteschutz. In diesem Zusammenhang ist es wichtig sicherzustellen, dass der für den Feuchteschutz erforderliche Mindestluftwechsel ohne zusätzliches Lüften durch die Bewohner allein durch technische Maßnahmen stattfinden kann.

Sollte der Luftvolumenstrom durch ungewolltes Eindringen von Luft über Fassadenöffnungen kleiner sein als der erforderliche Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz je Nutzungseinheit, so ist laut DIN 1946-6 eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich. Wenn die Infiltration größer als der notwendige Luftvolumenstrom ist, wie es bei unsanierten Altbauten der Fall sein kann, muss keine lüftungstechnische Maßnahme ergriffen werden.

Bei größeren Modernisierungsmaßnahmen wie dem Fensteraustausch oder der Dämmung des Daches wird das Gebäude jedoch wesentlich dichter, was wiederum eine Lüftung notwendig machen kann.

Schon ab 210,- € finden Sie bei uns die perfekte Lösung für Ihr Lüftungskonzept. Los geht’s mit einer individuellen Beratung – nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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