Energieausweise
2007 wurde mit Erlass der Energieeinsparverordnung ein System eingeführt, in dem der Verbrauchs- und der Bedarfsausweis koexistieren. Dadurch ist eine möglichst gute Beschreibung des energetischen Gebäudezustands sowie ein vertretbar finanzieller administrativer Aufwand möglich.

Verantwortung bei Verkauf und Vermietung
Für die Umsetzung der folgenden Punkte sind die Vermieter, Verpächter oder Verkäufer der inserierten Immobilien verantwortlich:
- Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Endenergiebedarfswert oder verbrauchswert
- Energieträger der Heizung des Gebäudes laut Energieausweis
- Baujahr des Wohngebäudes laut Energieausweis
- Effizienzklasse sofern diese im Energieausweis vorliegt
Schon ab 147,- € stellen wir Ihnen einen Verbrauchsausweis aus. Einen Bedarfsausweis erhalten sie ab 350,- € . Los geht’s mit einer individuellen Beratung – nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Preise zzgl. MwSt.