Der Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Ihre Immobilie

Energie­ausweise: Sie beantragen, wir liefern

Der Hintergrund: In 2007 wurde mit Erlass der Energie­einspar­verordnung ein System eingeführt, in welchem der Verbrauchs- und der Bedarfsausweis koexistieren. Damit lässt sich der energetische Gebäude­zustand beschreiben, während der administrative Aufwand finanziell vertretbar bleibt. In der folgenden Übersicht haben wir für Sie einmal zusammen­gefasst, worauf zu achten ist.

Ihre Verantwortung als Vermieter, Verpächter, Verkäufer

Wichtig zu beachten: Für die Umsetzung bzw. Angabe der folgenden Informationen sind Sie in Ihrer jeweiligen Rolle rund um die inserierte Immobilie und ihre Wert­bestimmung verantwortlich:

  • Bedarfsausweis oder Verbrauchs­ausweis
  • Endenergie­bedarfswert oder Energie­verbrauchswert
  • Energie­träger der Heizung des Gebäudes laut Energie­ausweis
  • Baujahr des Wohngebäudes laut Energieausweis
  • Energieeffizienz­klasse, sofern diese im Energie­ausweis vorliegt

Beratung mit Energie und Effizienz: Unsere Erfahrung wird zu Ihrem Vorteil

Das Thema Energieausweise können Sie beruhigt in unsere Hände legen – und kosten­günstig noch dazu. Schon ab 147 €* stellen wir Ihnen einen Verbrauchs­ausweis aus, einen Bedarfs­ausweis erhalten sie ab 350 €*.

Natürlich starten wir bei der Energieeffizienz­beratung EB NRW immer mit einer individuellen Beratung – wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Nachricht über das untenstehende Kontakt­feld.

*Preise zzgl. MwSt.

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