Energieausweise: Sie beantragen, wir liefern
Der Hintergrund: In 2007 wurde mit Erlass der Energieeinsparverordnung ein System eingeführt, in welchem der Verbrauchs- und der Bedarfsausweis koexistieren. Damit lässt sich der energetische Gebäudezustand beschreiben, während der administrative Aufwand finanziell vertretbar bleibt. In der folgenden Übersicht haben wir für Sie einmal zusammengefasst, worauf zu achten ist.
Ihre Verantwortung als Vermieter, Verpächter, Verkäufer
Wichtig zu beachten: Für die Umsetzung bzw. Angabe der folgenden Informationen sind Sie in Ihrer jeweiligen Rolle rund um die inserierte Immobilie und ihre Wertbestimmung verantwortlich:
- Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
- Endenergiebedarfswert oder Energieverbrauchswert
- Energieträger der Heizung des Gebäudes laut Energieausweis
- Baujahr des Wohngebäudes laut Energieausweis
- Energieeffizienzklasse, sofern diese im Energieausweis vorliegt
Beratung mit Energie und Effizienz: Unsere Erfahrung wird zu Ihrem Vorteil
Das Thema Energieausweise können Sie beruhigt in unsere Hände legen – und kostengünstig noch dazu. Schon ab 147 €* stellen wir Ihnen einen Verbrauchsausweis aus, einen Bedarfsausweis erhalten sie ab 350 €*.
Natürlich starten wir bei der Energieeffizienzberatung EB NRW immer mit einer individuellen Beratung – wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Nachricht über das untenstehende Kontaktfeld.
*Preise zzgl. MwSt.